Im heutigen Blogpost klären wir darüber auf, ob sich Schweizer Webseitenbetreiber:innen auch an die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) halten müssen.
Schweizer Webseitenbetreiber:innen müssen sich auch an die DSGVO halten
Als Webseitenbetreiberin oder als Webseitenbetreiber in der Schweiz ist man von der DSGVO der EU betroffen, weil auch EU-Bürger die Webseite besuchen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob man Schweizer Produkte für Schweizer Kunden in einem Schweizer Webshop verkauft oder ob man internationale Kunden hat. Denn sobald Sie als Schweizer Webseitenbetreiber das Verhalten von europäischen Nutzern beobachten bzw. mit Tools tracken, müssen Sie sich an die DSGVO halten.
Wichtig: Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union gilt also trotzdem, obwohl die Schweiz nicht zur Europäischen Union gehört.
Was müssen Sie als Webseitenbetreiber tun?
Machen Sie Ihre Webseite DSGVO-konform, sofern Sie dies nicht schon erledigt haben. Informieren Sie sich ausserdem über die Unterschiede zum neuen Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG), welches am 1.September 2023 in Kraft tritt. Im Hinblick auf Sanktionen und der Meldepflicht von Verstössen gibt es deutliche Unterschiede zwischen dem DSG und der DSGVO.
Wir machen Ihre Webseite datenschutzkonform
Gerne besprechen wir Ihre Datenschutzbestimmungen gemeinsam mit unserem Rechtsanwalt und Partner Dr. Skarupinski. Wir unterstützen Sie dabei, die Schwachstellen in Bezug auf Datenschutz zu beheben und Ihre Datenschutzerklärung rechtssicher zu machen. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Sie uns.