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Google Fonts Datenschutz

Google Fonts - nützlich, aber auch Datenschutz konform?

 

Google Fonts (engl. für Schriftarten) sind ein Verzeichnis, in dem eine Vielzahl von verschiedenen Schriftarten bereitgestellt wird. Wie es der Name schon sagt, wird dieses Verzeichnis von Google betrieben. Wir zeigen dir, was Google Fonts sind und worauf du bei deren Verwendung achten musst.

 

Was sind Google Fonts?

Google Fonts sind verschiedene, von Google zur Verfügung gestellte Schriftarten. Kreiert werden diese Schriftarten von unterschiedlichen Designern. Bereits seit 2010 stehen Google Fonts zur Verfügung und inzwischen kann man über 1400 verschiedene Fonts herunterladen und für die eigene Webseite verwenden. Dies ist ein kostenloses Angebot von Google, das jedem zur Verfügung steht. Ein grosser Vorteil der Schriftarten ist, dass sie auf allen Geräten einheitlich dargestellt werden. Da alle Google Fonts heruntergeladen werden können, sind sie nicht nur im Webdesign anwendbar, sondern auch in Dokumenten wie PDFs oder für die Druckproduktion.

 

Google Fonts auf der Website einbinden

Um Google Fonts auf deiner Website nutzen zu können, gibt es zwei Möglichkeiten für die Einbindung:

 

1. Die lokale Nutzung - Hier lädst du die gewünschte Schriftart bei Google Fonts herunter und manuell in deinem Website-Backend wieder hoch. Die Schriftart ist somit auf deinem eigenen Server gespeichert und hat keine Verbindung zum Google-Server mehr.

2. Die remote Nutzung - Hier bindest du die Schriftart direkt über Google in deine Website ein. Das heisst, es wird eine Verbindung zu den Google-Servern hergestellt und bei jedem Aufrufen der Website die Schriftart von den Google-Servern geladen. Während diesem Prozess hat Google Zugriff auf die IP-Adresse des Webseitenbesuchers.

 

Wie steht es um den Datenschutz im Zusammenhang mit Google Fonts?

Seit 2018 ist in der EU die Datenschutz-Grundverordnung (kurz DSGVO) in allen Unternehmen anzuwenden. Wie du eventuell bereits gehört hast, ist auch das Schweizer Datenschutzgesetz überarbeitet worden und die neuen Bestimmungen treten per 1. September 2023 in Kraft. Das neue Datenschutzgesetz setzt stark auf die Kompatibilität mit der DSGVO der EU. Schweizer Unternehmen, welche ihre Produkte und Dienstleistungen auch in der EU anbieten, müssen somit auch die Bestimmungen der DSGVO einhalten.

 

Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz

Das überarbeitete Schweizer Datenschutzgesetz, das am 1. September 2023 in Kraft tritt, bringt einige Änderungen und Anpassungen mit sich, die sich stark an den Vorgaben der DSGVO orientieren. Hier sind einige der wichtigsten Punkte:

 

1. Erweiterte Informationspflichten: Unternehmen müssen transparenter darüber informieren, welche Daten sie erheben und wie diese verwendet werden. Dies umfasst auch die Nutzung von Tools wie Google Fonts.

   

2. Einwilligungserfordernis: Die Zustimmung der Nutzer zur Datenverarbeitung muss explizit und informiert erfolgen. Bei der Verwendung von Google Fonts bedeutet dies, dass die Nutzer darüber informiert werden müssen, dass ihre IP-Adresse an Google übermittelt wird, wenn die Fonts remote eingebunden werden. Dies kann durch einen Cookie-Banner erreicht werden, der die Einwilligung der Nutzer einholt.

 

3. Datenübermittlung ins Ausland: Datenübertragungen in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau, wie die USA, sind nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Für die Nutzung von Google Fonts bedeutet dies, dass bei remote Einbindung der Fonts eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA erfolgt, was unter der DSGVO und dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz problematisch sein kann.

 

Konsequenzen und Empfehlungen

Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist es verboten, sensible personenbezogene Daten in die USA zu übermitteln, da die amerikanischen Datenschutzbestimmungen nicht mit der DSGVO im Einklang sind. Werden die Google Fonts nicht lokal, sondern remote eingebunden, wird die Schriftart mit jedem Seitenbesuch automatisch von einem Google-Server in den USA heruntergeladen. Es gilt also, die eigenen Webseitenbesucher bestmöglich zu informieren und zu schützen. Die Zustimmung des Nutzers muss gegeben sein, damit Daten erhoben werden können. Dies ist mithilfe eines entsprechenden Cookie-Banners möglich. Hier gibt der Webseitenutzer mit der Annahme der Cookies seine Einwilligung für die Datenerhebung.

 

In der Schweiz ist dies zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht Pflicht, wird aber sicherlich anhand der neuen Datenschutzbestimmungen ebenfalls Konsequenzen mit sich ziehen. Wenn du also eine Website in der Schweiz betreibst, sind Besucher aus den Nachbarländern wie Deutschland und Österreich nicht ausgeschlossen. Vergewissere dich daher, dass du auf deiner Website einen entsprechenden Cookie-Banner in Betrieb hast und erwäge, Google Fonts lokal zu hosten, um rechtliche Risiken zu minimieren.

 

Durch die Einhaltung dieser neuen Regelungen kannst du sicherstellen, dass deine Website sowohl mit den Schweizer Datenschutzgesetzen als auch mit der DSGVO konform ist, und gleichzeitig das Vertrauen deiner Nutzer gewinnst.

 

 

 

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